Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung 1.0, Stand 31.10.2026

Zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und SWPro, Kevin Obermann, Talstraße 11, 66894 Wiesbach (Auftragsverarbeiter). Sie gilt für alle personenbezogenen Daten, die SWPro bei der Bereitstellung von SWTracker für den Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), und ist Bestandteil des Vertrags über SWTracker.

  1. Gegenstand und Dauer. SWPro stellt SWTracker bereit und verarbeitet dabei die Daten des Kunden für die Dauer des Vertrags. Daten und Betroffene beschreibt Anlage 1.
  2. Weisungen. SWPro verarbeitet die Daten nur nach Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus dem Vertrag und der Nutzung von SWTracker; weitere erteilt der Kunde in Textform. SWPro nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Training von KI. Hält SWPro eine Weisung für rechtswidrig, weist SWPro den Kunden darauf hin.
  3. Vertraulichkeit. Wer bei SWPro mit den Daten arbeitet, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  4. Sicherheit. SWPro trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO aus Anlage 2 und entwickelt sie weiter, ohne das Schutzniveau zu senken.
  5. Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde genehmigt den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter allgemein. Die aktuelle Liste steht in der Datenschutzerklärung. Änderungen kündigt SWPro mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen und den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. SWPro verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf dieselben Pflichten.
  6. Ort der Verarbeitung. SWPro verarbeitet die Daten auf Servern in Deutschland. Außerhalb der EU nur, soweit in der Liste genannt und nach Art. 44 ff. DSGVO zulässig.
  7. Unterstützung. SWPro unterstützt den Kunden bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Anfragen, die bei SWPro eingehen, leitet SWPro an den Kunden weiter. Verletzungen des Schutzes seiner Daten meldet SWPro dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.
  8. Nachweise und Kontrollen. SWPro stellt die Informationen bereit, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Kontrollen nach Anmeldung mit angemessenem Vorlauf.
  9. Vertragsende. Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten exportieren. Danach löscht SWPro sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht; Sicherungen werden im regulären Zyklus überschrieben.
  10. Sonstiges. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. In Fragen des Datenschutzes geht diese Vereinbarung dem Vertrag vor. Änderungen dieser Vereinbarung kündigt SWPro mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1: Daten und Betroffene

BereichDaten
StammdatenName, Personalnummer, Kontaktdaten, Anschrift, Geburtsdatum, Zugangsdaten
Zeiterfassung und AbwesenheitenArbeitszeiten, Stempelungen mit Ort, Urlaub, Krankheitstage (Gesundheitsdaten)
Ortung und FahrtenbuchStandorte, Fahrten, Fahrer, Kilometerstände, Bilder und Videos von Fahrzeugkameras
Akten und DokumentePersonal-, Fahrzeug- und Projektakten, Nachweise, Unterweisungen, Dokumenten-Eingang
Prüfung der FahrerdokumenteFotos und Videos von Führerschein, Fahrerkarte und Modulkarte, Prüfergebnis
Kommunikation und ProtokolleChat, Benachrichtigungen, Änderungsprotokoll

Betroffen sind Mitarbeitende und Nutzer des Kunden, Fahrer, Geschäftspartner und in Dokumenten genannte Dritte. Die KI-Funktionen laufen auf den Servern von SWPro in Deutschland, ohne Internetverbindung und ohne externe Anbieter; sie machen nur Vorschläge und lernen nicht mit den Daten.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen